Übersicht über die Klassen
die in unserer Fahrschule ausgebildet werden
Klasse B
Kraftfahrzeuge- außer Kraftfahrzeuge der Klasse AM-A1-A2 und A-bis 3500 kg zul. Gesamtmasse, zur Beförderung von nicht mehr mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer.
Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse sofern die Kombination 3500 kg zul. Gesamtmasse nicht übersteigt. Mindestalter 17Jahre*(Bei Teilnahme am Begleitenden Fahren) sonst 18Jahre Einschluss der Klassen AM und L
* Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder ( Auch mit Beiwagen ) und Fahrräder mit Hilfsmotor Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbh mit Max 50 ccm Verbrennungsmotor mit Max 4kw Elektromotor
Mindestalter 16Jahre
Modellversuch ab 15Jahre in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
* Klasse A 1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Max: Leistung/Gewicht = 0,1kw/kg
Die Mitgliedstaaten können diese Klasse durch weitere Kriterien einschränken, wie z. B. eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit.
* Klasse A 2
Krafträder ( auch mit Beiwagen ) Max. 35kw Motorleistung, Verhältniss Leistung/Gewicht Max. 0,2kw/kg Mindestalter 18Jahre Einschluss AM-A1
Hinweis: Bei 2jährigen Vorbesitz von A1 ist zum erwerb nur eine praktische Prüfung erforderlich!
* Klasse A
Krafträder ( auch mit Beiwagen ) über 45km/h bbh. Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50ccm Hubraum. Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45km/h bbh Höchstgeschwindigkeit mehr als 50ccm Hubraum, über 15kw Motorleistung Mindestalter 24Jahre Einschluss AM-A1-A2
Hinweis Alter 24 bei direkteinstieg
21 Jahre ( dreirädrige Kfz über 15 kw Motorleistung)
20Jahre ( bei 2Jahren vorbesitz der Klasse A2
* Klasse B96
Die Fahrerlaubnissklasse B mit der Schlüsselzahl 96 kann erteilt werden für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wobei die zul. Gesamtmasse der Kombination bis 4250kg betragen darf.
Midestalter 18Jahre
17Jahre bei begleitendem Fahren
* Klasse BE
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger bestehen
Anhänger:
Anhänger beziehungsweise Sattelanhänger bis zu 3500kg zul. Gesamtmasse
Mindestalter 18Jahre
17Jahre bei Teilnahme am begleitenden Fahren.
Klasse L
Zugmaschinen nach Bauart für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt, bis 40km/h bbh, mit Anhänger bis 25km/h (Kennzeichnung durch 25km/h Schild)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flur Förder Fahrzeuge jeweils bis 25 km/h bbh, auch mit Anhänger
Quelle: Bundesverkehrsministerium